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Vorbesprechung Inso UK

UK-Insolvenz

Limited Gründung

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In Deutschland gilt Insolvenz als Stigma! . pdf
HANDELSBLATT, Montag, 17. Oktober 2005

Preisliste Stand: 2007

eine Band


Vorbesprechung Insolvenz in England

Der BGH Beschluss vom 18.9.2001 - IX ZB 51 / 00 macht es fast für jedes EU Mitglied möglich, seine Insolvenz in England durchzuführen.

Ob sie diese Voraussetzungen erfüllen, werden wir gemeinsam in einem ca. 1 stündigen Gespräch in Deutschland oder England klären.

Besprechung:

Das und vieles mehr können wir für sie tun:

  1. Vorbesprechung in Deutschland oder England ob für sie eine Auslandsinsolvenz möglich ist.
  2. Domizilierung in London oder Birmingham.
  3. Limited Gründung.
  4. Jobsuche.
  5. Vorbereitung auf die englische Insolvenz.
  6. Betreuung während des Insolvenzverfahren (Insolvenzbegleitung Deutsch-/ Englischsprachig).
  7. Nachbetreuung.