Preisliste Stand: 2007
Vorbesprechung Insolvenz in England
Der BGH Beschluss vom 18.9.2001 - IX ZB 51 / 00 macht es fast für jedes EU Mitglied möglich, seine Insolvenz in England durchzuführen.
Ob sie diese Voraussetzungen erfüllen, werden wir gemeinsam in einem ca. 1 stündigen Gespräch in Deutschland oder England klären.
Besprechung:
- Insolvenz in England
- Familie
- Arbeitsplatz
- Selbständigkeit
- Krankenversicherung
- Abmelden in Deutschland
- ...
Das und vieles mehr können wir für sie tun:
- Vorbesprechung in Deutschland oder England ob für sie eine Auslandsinsolvenz möglich ist.
- Domizilierung in London oder Birmingham.
- Limited Gründung.
- Jobsuche.
- Vorbereitung auf die englische Insolvenz.
- Betreuung während des Insolvenzverfahren (Insolvenzbegleitung Deutsch-/ Englischsprachig).
- Nachbetreuung.